Wie werden die Spitex-Leistungen verrechnet?


Folgende Leistungen werden verrechnet:

  • die ärztlich verordneten und vereinbarten Leistungen, die bei Ihnen zu Hause oder im Ambulatorium erbracht werden
  • das benötigte Pflegematerial
  • die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der Pflegeleistungen
  • die Abklärung des Pflegebedarfs und Einholen sämtlicher relevanter Unterlagen wie ärztliche Verordnung, Medikamentenverordnung, Uebertrittsrapporte
  • die schriftliche und mündliche Beratung mit Arztpersonen, Spitälern, Heimen, Apotheken, Sozialdiensten
  • das Abholen von Medikamenten, Lieferung von Pflegematerial oder Krankenmobilien


Folgende Leistungen werden nicht verrechnet:

  • die Wegzeiten
  • das Bereitstellen und Richten von Pflegematerial
  • die Rapporte und Fallbesprechungen im Pflegeteam